4.8.2022
| 40,00 €
von Rechtsanwalt Reinhard Otto
Ich bin als DJ tätig und erstelle zu jeder Veranstaltung eine Vereinbarung mit Brautpaaren, die auch AGB erhalten. Diese möchte ich nun um folgenden Passus erweitern: -Der Auftraggeber oder Gäste haben keine Befugnis, jegliche vom Auftragnehmer zur Verfügung gestellte Technik (insbesondere Mischpult, Lautsprecher, Controller, Laptops) zu bedienen. Der Auftraggeber hat Sorge dafür zu tragen, seine Gäste ggf. darauf hinzuweisen.