14.12.2006
von Rechtsanwältin Gabriele Koch
Hallo und guten Abend, ich habe folgendes Problem: am 19.10.2006 habe ich als Privatperson ein gebrauchtes KFZ an einen Händler verkauft. ... Der zweite Händler hat widerrum das Fahrzeug an eine Privatperson verkauft und jetzt kommt das Problem: diese Privatperson hat den Schaden bemerkt und fordert nun eine Minderung von sage und schreibe 500€. Es kam wie es kommen musste, Händler 2 weigert sich die Minderung zu übernehmen, Händler 1 (an den ich ja das Fahrezug verkauft habe) weigert sich ebenfalls und nun soll ich diese geforderten 500€ zahlen unter Berufung auf den Absatz, dass ich ja zugesichert habe dass das Fahrzeug unfall-und nachlackierungsfrei sei (wohlgemerkt, ich habe es zwar unterschrieben aber explizit auf den einen Schaden hingewiesen und darüber hinaus unter Ausschluss der Sachmängelhaftung verkauft).