6.7.2011
von Rechtsanwalt Dr. Felix Hoffmeyer
Hallo, ich habe am 11.01.2011 einen gebrauchtwagen gekauft. mit hinweis das eine gewährleistung auf motor und getriebe besteht. nun ist die temperaturanzeige des kühlwassers extrem ausgeschlagen und die motorkontrollleuchte angegangen. nach überprüfung in der werkstatt lautet der fehler wie folgt zu niedriges eingangssignal im schaltkreis des kühlwassertemperatur fühlers, abgase im kühlwasser behälter... was einen defekt an der zylinderkopfdichtung hergibt. das ist ein ca reparaturwert von 4000 euro. nun hat die werkstatt noch festgestellt das im motorraum ein chiptuning verbaut ist, wodurch der oben genannte fehler entstanden sein kann. vom chiptuning hat mir der gebrauchtwagenhändler bei der übergabe allerdings nichts erzählt und erwähnt und ich kann so etwas erstrecht nicht erkenn wenn ich mir den motor anguck. bin halt kaufmann und kein Kfz-meister. nun meine fragen: 1. muss ich die kosten tragen oder fällt es unter gewährleistung? 2. kann man die gewährleistung auf bauteile am fahrzeug beschränken?