13.1.2015
von Rechtsanwalt Johannes Kromer
Ein Käufer hat bei mir einen Artikel gekauft und wollte 1 Tag später vom Kaufvertrag zurück treten. ... Ich habe dem Rücktritt nicht zugestimmt und ihn darauf hingewiesen, dass er nach Erhalt der Ware gerne vom Rückgaberecht gebrauch machen kann, ich den Kaufvertrag aber vorher nicht storniere, da er einen rechtsverbindlichen Kaufvertrag abgeschlossen hat und ich keinen Rücktritt anbiete. ... Meines Wissens nach, sind Rücktritt und Rückgaberecht zwei verschiedene Paar Stiefel.