von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Bitte um Prüfung ob das so ok geht. §5 1. ... Der Verkäufer stellt dem Käufer den Vertragsgegenstand unmittelbar nach Beurkundung gegenwärtigen Kaufvertrages für Renovierungszwecke zu Verfügung und händigt dem Käufer einen Wohnungsschlüssel aus. ... Im Falle der Nichtdurchführung bzw Rückabwicklung dieses Kaufvertrages aus Gründen , die der käufer zu vertreten hat, sind Ersatzansprüche des Käufers für durchgeführte Renovierungsleistungen gegenüber dem Verkäufer ausgeschlossen, auch soweit diese für den Vertragsgegenstand werterhöhend sind; ebenso ist in diesem Fall der ursprüngliche bauliche Zustand der Wohnung wieder herzustellen.