17.10.2005
von Rechtsanwalt Stefan Steininger
guten abend...ich habe am 8.10.05 einen kaufvertrag über eine frei geplante einbauküche unterschrieben welchen ich nun gern annulieren wollte.die zuständige dame am telefon teilte mir mit das dies nicht möglich wäre weil der vertrag ein barzahlungsvertrag wäre.ist dies richtig?wenn nicht wie müsste dann der wortlaut meiner schriftlichen kündigung sein? der kaufvertrag hat folgenden beinhaltenden text: kaufvertrag auftragsnummer:xxxxxxxxxxxxxx über die in der anliegenden stückliste näher beschriebene einbauküche,bestehend aus den dort einzeln aufgeführten einzelteilen. lieferung und montage:................ gewährleistung und garantie:....................... haftung:..................... eigentumsvorbehalt:................................. barzahlungspreis euro: xxxxx abzüglich anzahlung: xxxx restbetrag: xxx fälligkeit:die kaufsumme wird 14 tage nach erhalt der rechnung fällig anzahlung:die parteien vereinbaren eine anzahlung in höhe von xxxx euro.für diesen betrag erhalten sie eine rechnung die innerhalb von 14 tagen ab zugang auf das dort angegebene konto zu zahlen ist. datum unterschrift datum unterschrift im anhang des vertrages auf einer gesondert gedruckten seite befindet sich folgende bemerkung: die küchenplanung wurde anhand einer zeichnung bzw. anhand von rohbaumassen durchgeführt.um die fertigung ihrer einbauküche zu starten,benötigen wir allerdings die exakten endmasse.nach fertigstellung des küchenraumes informieren sie bitte ihren küchenberater,der dann die fertigen masse aufnehmen wird.nach diesem aufmass beträgt die lieferzeit ca.6-8 wochen bei kunststoff-fronten.bei holz-fronten 8-10 wochen. ...es wurde noch kein geld transferiert und keine rechnung zugestellt...komme ich aus dem vertrag auf anderem wege heraus(verjährung etc.)?