von Rechtsanwalt Jürgen Vasel
Dieses Haus habe ich nun verkauft und, wie üblich, steht folgender Satz zum Gewährleistungsausschluß im notariellen Kaufvertrag: "Der Käufer hat den Vetragsgegenstand besichtigt, billigt ihn wie gesehen als vertragsgerecht und erwirbt ihn mit dieser Maßgabe wie er steht und liegt." Außerdem wurden bestehende Gewährleistungs- und Garantierechte gegenüber Handwerkern und Lieferanten mit folgendem Satz an den Käufer abgetreten: "Soweit dem Verkäufer aus der Errichtung und der Renovierung des Kaufgegenstandes etwa noch Ansprüche gegen Dritte zustehen, tritt er diese hiermit an den Käufer ab, der diese annimmt." ... Evtl. durch einen Nachtrag zum bereits unterschrieben Kaufvertrag, wenn der Käufer damit einverstanden ist?