8.3.2009
von Rechtsanwalt Dennis Meivogel
Guten Tag, diese Angabe fand ich in einem online - Maklervertrag; Makleralleinauftrag (qualifiziert) mit Suchauftrag für Käufer/Mieter Der Makler wird gegen Zahlung einer Gebühr exklusiv beauftragt, für eine Immobilie einen Käufer oder Mieter zu finden. ... Ist dieser Text gesetzeskonform, oder darf der Verkäufer in jedem Fall auch privat (am Makler vorbei) verkaufen, wenn er diesen davon informiert?