27.2.2007
von Rechtsanwältin Gabriele Koch
Wenn ein Rechtsanwalt bei einem Autohändler ein Fahrzeug erwirbt, den Kaufvertrag ohne Wissen des Händlers, auf einen falschen Vornamen ( vermutlich den des Vaters ), aber mit der Adresse seiner Kanzlei ausschreiben lässt und diesen selber unterschreibt ( ohne Vermerk i.V. oder i.A. ), liegt hier nicht eine Urkundenfälschung vor? ... Zum Zeitpunkt des Kaufes, hat der Kunde aber verschwiegen, dass dieser Rechtsanwalt ist und macht nun Gewährleistungsansprüche geltend.