8.6.2018
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Im Falle einer Vertragskündigung besteht für Firma B die Pflicht die noch im Lager von Firma A verbliebenen Produkte in einem angemessenen Zeitraum abzuverkaufen. ... Fast drei Wochen nach Zugang der Kündigung teilt Firma A dann Firma B mit, dass sie die Kündigung nun "zurückweise". ... Die zweite Frage lautet: Kann Firma A beliebig lange nach Vertragskündigung dann doch noch plötzlich ''''Nachbessern'''' und Firma B zwingen die Produkte abzuverkaufen?