1.3.2011
von Rechtsanwalt Steffan Schwerin
ich habe vor etwa 1 1/2 Jahren einen Vertrag mit einem fitnessstudio geschlossen und bin schon damals umgezogen. ich hatte versucht mit dem studio schon damals zu kündigen, aber die inhaberin hat mich abgewimmelt, dass es eine mindestentfernung für solche fristlosen kündigungsgründe gibt. also musste ich weiterbezahlen ohne es nutzen zu können. ich arbeite zwar noch in der stadt, in welches ebenfalls das studio liegt, allerdings fahren die büsse nur 3 mal täglich und ich habe kein auto. einzelheiten zum vertrag: es ist ein erstvertrag mit einer laufzeit von 102 wochen, also 2 jahren. 4 wochen vorher muss man kündigen. dann noch folgendes, was mich stutzig gemacht hat: "die vereinbarung kann im gegenseitigen einverständnis bei nachgewiesener Krankheit, schwangerschaft, bundeswehr und vergleichbaren verhinderungsgründen für einen im voraus zu bestimmenden zeitraum ausgesetzt werden. aussetzungszeiträume bleiben bei der vereinbarten vertragslaufzeit unberücksichtigt. die ordentliche kündigungsmöglichkeit sowie die vereinbarte Kündigungsfrist verschieben siehc um die dauer der vereinbarten aussetzungszeiten. ein außerordentliches kündigungsrecht bleibt hiervon unberührt." ich denke die klausel ist unwirksam da sie den kunden benachteiligt?