3.7.2006
von Rechtsanwalt Markus Timm
Ich habe im Internet erfahren, daß seit dem 01.01.2002 die Verjährungsfrist von 2 auf 3 Jahre verlängert wurde. ... Bedeutet dieses, daß in meinem Fall noch die alte Verjährungsfrist von 2 Jahren gilt, da ja die Behandlung (die ja das Vertragsverhältnis begründet) im Dezember 2001 durchgeführt wurde, und somit der Anspruch des Arztes zum 31.12.2004 verjährt ist?