17.10.2018
von Rechtsanwältin Wibke Türk
Guten Tag, Ich habe für meinen Sohn (15 Jahre) einen Roller gekauft, leider haben wir keinen 25er gefunden, also habe ich einen 50 er gekauft und ihn auf 25 drosseln lassen, dieser kostete mich 1.500,- Nach 4 Wochen der erste Werkstatt Besuch, ohne Rücksprache mit mir hat diese eine Reparatur des Vergasers durchgeführt, kosten 51,-!!!! Mein Sohn fährt von der Werkstatt nach Hause (keine 2km), Roller kommt nicht einen leichten Berg hoch, er musste dann schieben...., also nächster Werkstatt Besuch, ich sagte das ich bevor eine Reparatur vorgenommen wird gerne informiert werden möchte...., nach einer Woche ohne jegliche Information bin ich in diese Werkstatt, mir wurde gesagt, mit dem Roller wäre alles ok!!! ... Der Roller wurde beim Händler gekauft, der Kaufvertrag geht aber privat vom besitzer( der der Händler selbst ist) an mich Liebe Grüße