25.4.2008
Sehr geehrte Damen und Herren, im Dezember 2007 habe ich eine vom Rechtsanwalt der Gegenseite formulierte Vereinbarung unterschrieben, das ich die Forderung ( nicht verdiente Provisionen aus Vermittlung von Versicherungsverträgen )in Höhe von ca.1000,00 Euro anerkenne. ... Bisher habe ich nichts gezahlt und auch das Schuldanerkenntnnis nicht unterzeichnet, da ich auf Grund neuer Informationen , die ich erst nach Unterzeichnung der Vereinbarung erhalten habe,will ich nun die Forderung bestreiten, da der Versicherer seine Informationspflichten mir gegenüber verletzt hat und ich keine Möglichkeit erhalten habe den notleidenen Vertrag widerinkraftzusetzen. Nun meine Frage: Kann ich die damals unterzeichnete Vereinbarung widerrufen,um mich gegen die Forderung zu wehren!