von Rechtsanwältin Dr. Elke Scheibeler
Jahresvertrag im Fitnessstudio: regulär vom 20.07.2001 - 19.07.2012 Verlängert sich um jeweils 6 Monate, falls nicht spätestens 60 Tage vor Ablauf gekündigt wird. ... Umzug: Bei Umzug...der mindestens 20 km vom Studio entfernt liegt...,...Frist von 4 Wochen...gekündigt werden,...wenn Nachweis (Ummeldebescheinigung oder Mietvertrages) erbracht wird. Frage dazu: Wenn es mir möglich ist ein Mievertrag nachzuweisen, darf das Fitnessstudio nach der Ummeldebescheinigung verlangen?