Hallo, enthält ein Vertrag zwischen A und B -muendlich oder schriftlich- die Bedingung der Kommunikation in einer dort fix genannten Sprache und ist ein Entgelt fuer eine (natuerlich in der Sprache abgehaltenen) Leistung vereinbart, ist dann A verpflichtet zu zahlen, wenn B sich weigert, diese Sprache zu benutzen, oder B dieser Sprache gar nicht maechtig ist? Beispiel ------------- Eine Firma FIRMA heuert einen IT-Freiberufler z.B. aus einem Ostblockland an unter der Massgabe, dass im Einsatz bei der Firma KUNDE deutsch (oder englisch) gesprochen wird. Der Freiberufler bestaetigt, dass er der deutschen (englischen) Sprache derzeit oder spaetestens bis zum Arbeitsbeginn maechtig ist.