3.10.2019
von Rechtsanwältin Doreen Prochnow
Der Auftraggeber (GmbH) schloss mit Auftragnehmer (Unternehmergesellschaft) einen Dienstleistungsvertrag ab. ... Nachdem der Auftragnehmer die „Anpassung" des Protokolls verweigerte, sendete ihm der Auftraggeber am darauffolgenden Tag ein Schreiben zu, in welchem er -Mit sofortiger Wirkung vom Dienstleistungsvertrag zurücktritt -Die Rückzahlung der geleisteten Zahlungen von 2 Monaten fordert -Den Auftragnehmer auffordert, die Arbeit sofort niederzulegen -Dem Auftragnehmer Betrug vorwirft -Behauptet, er hätte dem Auftragnehmer 3 Wochen lang die Möglichkeit eingeräumt, Fehler in der Zeiterfassung zu korrigieren --- -Vertraglich ist eine fristlose Kündigung nicht vorgesehen.