von Rechtsanwältin Dr. Corina Seiter
. ….und …… wir folgender Darlehensvertrag geschlossen 1.Der Automatenaufsteller gewährt dem Gastwirt ein Darlehen von DM 16.000- 2.Das Darlehn ist unverzinst 3.Das Darlehen wir in monatlichen Raten, beginnend mit dem auf die Auszahlung des Darlehens folgenden Monatsersten, zurückgezahlt. ... Die Verjährungsfrist hat also dann oder im Extremfall 80 Monate später ( 80 x DM 200-> letzte Rate ) begonnen zu laufen - oder ? 2) Die Verjährung würde dann ( wenn Fälligkeit vorliegt ) nach neuem Verjährungsrecht spätestens 2004 oder 2005 eingetreten sein. 3) Sollte die oben genannte Vereinbarung eventuell auf Grund der Ratenzahlung keine Fälligkeit definieren, wäre dann eventuell eine Verwirkung gegeben ?