21.4.2009
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
An die Bestellung war auch ein Darlehensvertrag geknüpft, welcher ja bloß ein 2 wöchiges Widerrufsrecht einräumt, jedoch hat mir eine Sachbearbeiterin der Bank am Telefon gesagt, dass wenn ich von der Bestellung zurücktrete und der Kauf des im Darlehensvertrag genannten Fahrzeugs nicht zustande kommt, auch der Darlehensvertrag nicht eingelöst wird, bzw greift. ... Ist es richtig, dass wenn das Fahrzeug, bzw der Fahrzeugkauf mit dem Händler nicht zu Stande kommt, Ich auch nicht an den Darlehensvertrag gebunden bin?