von Rechtsanwalt Thomas Zimmlinghaus
Nach diesem erhielt ich das folgende Angebot: "Sehr geehrter Herr abc, folgende Zusammenstellung der Kosten ergibt sich: Pos. 1 Zählerplatz EUR 1500,00 Pos. 2 Durchschnitt der Stundenlöhne = 37,00 EUR mal 100 Std. ergibt einen Gesamtbetrag in Höhe von EUR 3700,00 Zuz. ... Während der Ausführung der Baumassnahmen wurde ich von der Firma auf eine Überschreitung der Kosten nicht hingewiesen. Da das Angebot keinen Hinweis auf eine aufwandsbezogene Abrechnung oder entsprechende Freizeichnungsklauseln enthält, stellt sich für mich die Frage ob das Angebot "verbindlich" ist?