22.4.2009
von Rechtsanwalt Dr. Danjel-Philippe Newerla
Auf Anfrage begründete dies mein alter Gasversorger damit, daß die Vertragslaufzeit erst am 31.12.2009 ende. Dies ist für mich nicht nachvollziehbar, denn: - In den Vertragsunterlagen steht wörtlich "Vertragsbeginn 27.04.2006" - In den AGB steht wörtlich "Die Mindestlaufzeit dieses Vertrags beträgt 12 Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er nicht mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf der Laufzeit gekündigt wird." - Die AGB enthalten keinen Hinweis darauf, daß die Vertragslaufzeit mit dem Kalenderjahr synchronisiert wird.