13.10.2020
| 60,00 €
von Rechtsanwältin Patrycja Lienau
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um eine Einschätzung, ob der folgende AGB-Abschnitt (§3) eines Fachmesse-Veranstalters nicht unangemessen benachteiligend für einen Messeaussteller ist und der Fall der „höheren Gewalt" im Bezug auf Covid-19-Pandemie ausreichend regelt. ... Ist es rechtlich unbedenklich, dass der Veranstalter die Messe unmittelbar nach Veröffentlichung dieser Anordnung direkt abgesagt hat und dass er anschließend 50% von der Standgebühr verlangt, ohne jegliche Bemühungen, wie zeitliche Verschiebung, Begrenzung der Teilnehmeranzahl, Besprechung mit der Gemeinde und generell ohne einen Versuch der Schadenbegrenzung zu leisten?