21.3.2013
von Rechtsanwalt Jan Wilking
Dort steht unten rechts in der Fußzeile, dass der Seminaranbieter ausschließlich aufgrundlage seiner aktuellen AGB arbeitet mit einer Internetadresse wo diese einzusehen sind. Zusätzlich wird auf der Auftragsbestätigung vermerkt, dass bei kurfzrsitiger Absage/Änderung entsprechende Gebühren anfallen (Auszug aus den AGB). Reichen die Hinweise zu den Gebühren und den AGB auf den Auftragsbestätigungen aus, oder sollte der Anbieter sich von seinen Kunden eine gesonderte Anmeldung unterschreiben lassen, wo die Kunden mit Unterschrift die AGB ausdrücklich anerkennen, damit der Anbieter sich im Streitfall auf die AGB berufen kann?