11.5.2012
von Rechtsanwalt Marc N. Wandt
Anbei eine kurze Darstellung des Sachverhaltes: -wettbewerbsrechtliche Abmahnung erhalten (Fehler in der Widerrufsbelehrung) -Anwalt eingeschaltet und Gegenabmahnung ausgesprochen -Gegenseite lässt Frist zur Abgabe der Unterlassungserklärung verstreichen -eigener Anwalt stellt Eilantrag zur Erwirkung einer einstweiligen Verfügung, die Kosten trägt laut Antragsschreiben der Antragsgegner -Verhandlungstermin wird festgelegt, Verhandlung wird verloren Das Problem das ich jetzt habe ist, dass ich weder über Erfolgschancen zur Erwirkung der einstweiligen Verfügung aufgeklärt wurde, noch darüber, dass ich die Kosten der Verhandlung zu tragen habe. ... Darüber hinaus hat die Gegenseite vor Antragstellung (letzter Tag der Frist zur Abgabe der UE) meinem Anwalt ein Angebot zur aussergerichtlichen Einigung (jeder trägt seine Anwaltskosten selber und leitet keine weiteren Rechtsansprüche aus den Abmahnungen ab, zukünftige Verstöße werden erstmal mit 2 Wochenfrist zur Behebung und ohne Abmahnung der Gegenseite bekannt gemacht) gemacht, welches er eigenmächtig abgelehnt hat. ... So wurde mir dann von meinem Anwalt im Nachhinein unterbreitet, dass ich sämtliche Kosten zu tragen habe.