11.4.2005
Statt Akteneinsicht für den Anwalt kam folgende Nachricht von der Staatsanwaltschaft:"Verfahren eingestellt"! Nun am 07.04.05 kam die Rechnung meines Rechtsanwaltes(für einen Brief an die Staatsanwaltschaft): 1.Grundgebühr für Verteiger § 14,Nr.4100 VV 165,00 Euro 2.Verfahrensgebühr für Ermittlungsverfahren § 14,Nr.4104 VV 140,00 Euro 3.Mitwirkung am Verfahren zur Vermeidung der Hauptverhandlung,erster Rechtszug vor Amtsgericht Nr.4141 VV 140,00 Euro 4.Post und Telekommunikation Nr.7002 VV 20,00 Euro +16 %Mehrwertsteuer: 74,40 Euro Gesamt: 539,40 Euro (abzüglich 100,00Euro Anzahlung) Es gab keine Vorabklärung über Kosten für den Anwalt-oder welche Kosten anfallen werden. Meine Frage: Ist diese Kostenrechnung meines Anwalts an mich korrekt-und muß ich das für einen Brief mit der "Bitte um Akteneinsicht" zahlen?