Daraufhin berechnete mir mein Anwalt zunächst folgende Honorare: 1,3 Verfahrensgebühr1.459,90 € 1,2 Terminsgebühr1.347,60 € 1,0 Einigungsgebühr1.123,- €(alle Posten netto) Anschließend reichte mein Anwalt eine Streitwertbeschwerde bei Gericht ein und verlangte nun eine Streitwertfestsetzung i.H.v. 100.000,- €, da seiner Meinung nach der Streitwert zu niedrig festgesetzt worden sei. ... Daraufhin schickte mir mein Anwalt eine neue Kostennote mit folgenden Honoraren auf der Basis von 80.000,- € Streitwert: 1,3 Verfahrensgebühr1.560,- € 1,2 Terminsgebühr1.440,- € 1,0 Einigungsgebühr1.200,- €(alle Posten netto) Meine Frage: ist dies denn korrekt berechnet, immerhin hat das Gericht lediglich bezüglich des Vergleiches den Gegenstandswert erhöht? Hätte mein Anwalt deswegen nicht richtigerweise lediglich die Einigungsgebühr auf der Basis von 80.000,- €, die sonstigen Posten jedoch auf des Basis von 60.000,- € berechnen dürfen?