von Rechtsanwalt Manfred A. Binder
Zur Einkommensteuer 2007 haben wir dem Finanzamt zur Sanierung des Hauses folgende Fragen zu beantworten: •Wie viel Quadratmeter wurden zu Wohnzwecken vermietet? •Bitte teilen Sie mit wann das Gebäude endgültig fertiggestellt wurde •Ist eine Wohnung – ggf. auch einzelne Räume – vermietet, bitte ich zusätzlich anzugeben, ob Sie mit dem Mieter verwandt sind, ggf. in welchem Grad. •Außerdem bitte ich den Mietvertrag und alle Nebenabreden vorzulegen. •Nachweis der Vermietungsabsicht •Nachweis diverser Rechnungen (über durchgeführte Erhaltungsmaßnahmen in den Jahren 2006+2007 und ggf. 2008 Welche Möglichkeit haben wir, die Aufwendungen der Haussanierung steuerlich geltend zu machen, wenn wir nicht vermieten und auch nicht selber ständig dort wohnen? Könnte die Einrichtung einer kleinen Ferienwohnung - zur eigenen Nutzung - ausreichen, um die steuerlichen Vergünstigen zu erhalten?