20.7.2020
| 63,00 €
von Notarin und Rechtsanwältin Andrea Fey
Guten Tag, nachfolgend der Sachstand kurz erläutert: 2017 verkaufte ich eine Wohnung die ich 5 Jahre lang selber bewohnt habe, zuerst als Mieter von 2012 - 2016, dann wurde sie mir von meinem Vater als "Schenkung mit Anrechnung auf den Erbanteil" - notariell beurkundet - überschrieben. Wie gesagt: verkauft in 2017, immer selber genutzt 2019 verkaufte ich eine Wohnung, die ich 2017 gekauft und auch 2017, 2018, 2019 selber bewohnt und genutzt habe Ich bin eine Privatperson, besitze noch 3 andere Wohnungen seit einem Jahr, die vermietet sind. ... Nun meine Frage: Da dieses nun der Verkauf der 3. selbstgenutzte Wohnung im Zeitraum von 2017 bis 2021wäre, habe ich Angst der Spekulationssteuer zu unterliegen, bzw. als gewebetreibend damit angesehen zu werden und somit im schlimmsten Fall rückwirkend für alle 3 verkauften Objekte in den 5 Jahren Steuern zahlen bzw nachzahlen zu müssen.