von Rechtsanwalt Christian Joachim
Mein Ehemann und ich besitzen ein Haus mit 3 eigenständigen Wohnungen (EG und DG gehören mir , 1. ... Auf meinen Einspruch (leider habe ich da den Begriff häusliches und nicht außerhäusliches Arbeitszimmer verwendet) erhielt ich den Bescheid, dass ein häusliches Arbeitszimmer als Mietverhältnis grundsätzlich nicht anerkannt wird. 1. ist dies so korrekt 2. kann ich durch Korrektur des Begriffes häuslich in außerhäuslich noch etwas retten