von Rechtsanwalt Dr. Christian Fuchs
Wir haben meine Verluste durch die Zwangsverteigerug mit den Einnahmen meiner Frau verrechnet.Das Finanzamt will das nicht anerkennen und ist der Auffassug das die Verluste aus ,der Veräusserung des Objekt, sei und da die Immobilie länger als 10 Jahre in meinem Bestz war, wären die Bank Zinsen(2006 bis 2010) Verluste aus Veräusserung nach Paragr. 23 ESTG nicht abzugsfähig. Wir sind der Meinung dass die rückständigen Zinsen, die mit dem Versteigerungserlöss gezahlt wurden, nicht ''''''''Verluste aus Veräusserung'''''''' sind sondern ''''''''normale''''''''abzugfähige Werbungskosten die der vorrangigen Einkunftsart Vermietung und Verpachtung zuzuordnen sind.