21.12.2022
| 63,00 €
von Rechtsanwalt Thomas Klein
Guten Tag, ich habe eine kleine Wohnung in meinem Haus seit 2009 vermietet, diese aber leider nicht als Mieteinnahmen beim FA gemeldet bzw. angegeben. (zu Beginn vergessen) Werbungskosten für das gesamte Haus habe ich bis heute auch nicht geltend gemacht, obwohl Kosten entstanden sind. Da ich nun Zweifel an der Richtigkeit meiner steuerlichen Meldungen wegen Unterlassung von Angaben habe, ziehe ich es vor, eine Selbstanzeige bei dem zuständigen Finanzamt zu tätigen und die verschwiegenen Einnahmen von 36.586,-- € für die gesamte Mietzeit bis heute, angeben und die entsprechende Steuer zeitgleich und sofort dem FA überweisen.