26.11.2020
von Rechtsanwalt Fabian Fricke
Zum 01.01.2015 bin ich in die Vereinigten Arabischen Emirate ausgewandert, meine Frau hat die Wohnung noch bis Ende März 2015 bewohnt und ist dann ebenfalls in die VAE gekommen. ... Wir suchen allerdings gleichzeitig ein größeres Haus und würden die Wohnung im Falle eines neuen Erwerbs gerne verkaufen, möglicherweise sogar noch in 2021. 1. Besteht unter Berücksichtigung des geschilderten Sachverhaltes die Möglichkeit, dass das Finanzamt diese Veräußerung als nicht steuerpflichtig einstuft?