von Rechtsanwalt Holger Traub
Wir haben von der zuständigen Landesregierung auf unseren Antrag hin eine Bescheinigung gemäß § 4 Nr.20a UStG erhalten; uns ist bewusst, dass die Entscheidung, ob und in welchem Umfang steuerfreie Umsätze vorliegen, dem Finanzamt vorbehalten ist. ... Wir sind uns darüber im Klaren, dass wir als Kleinunternehmer nicht zur (elektronischen) Übermittlung der "Anlage EÜR" verpflichtet sind, möchten aber dennoch dieses Formular verwenden, insbesondere mit Blick in die Zukunft: Wir können nämlich in keinster Weise abschätzen, zu welchem Ergebnis das Finanzamt bei SEINER Beurteilung der erbrachten Leistungen gelangen wird. ... Art der Umsätze), um dem Finanzamt den Grund für unsere Einordnung etwaiger Leistungen als umsatzsteuerfrei zu verdeutlichen?