5.3.2010
von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Dieser Anspruch auf Erstattung von Kindergeld wird gemäß § 75 Abs.1 ESTG ab März 2010 in Höhe von 386,50 E monatlich gegen Ihr laufendes Kindergeld aufgerechnet. Kurze Erklärung hierzu: Ich habe 2001 der Familienkasse die Bankverbindung meiner Eltern mitgeteilt da wir das Geld für unseren Sohn sparen wollten und die Eltern bzw.Großeltern das Geld verwalten sollten. 2002 sind wir in die Schweiz gezogen udn ich hatte der Familienkasse schriftlich mitgeteilt,dass wir ins Ausland ziehen.Diese wiederum hat das Kindergeld weiter gezahlt an meine Eltern.Das haben mir meine Eltern aber nicht mitgeteilt. Als ich 2004 wieder nach Deutschland kam hatte ich dann ein Verfahren wegen Steuerhinterziehung welches ,aber nach meiner Erklärung eingestellt wurde.Trotzdem wollte man das Geld von mir zurück und nicht von meinen Eltern.Meine Eltern haben mir das Geld auch nicht zurück gezahlt damit ich dies hätte bei der familienkasse begleichen können. 2005 kam dann meine Tochter zur Welt und da hat man das erste mal versucht das Kindergeld einzubehalten zur Tilgung,allerdings war ich zu diesem Zeitpunkt Hartz 4 Empfängerin und ich ahbe das geld zurück erstattet bekommen.