2.3.2020
von Rechtsanwältin Elisabeth v. Dorrien
Handelt es sich überhaupt bereits um Steuerhinterziehung oder kann sie die Tätigkeit noch in der normalen Steuererklärung angeben? ... Sollte sie in der Zwischenzeit ihre Tätigkeit angezeigt haben, mache ich mich strafbar, wenn keine Steuerhinterziehung vorliegt?