11.12.2020
| 63,00 €
von Rechtsanwältin Liubov Zelinskij-Zunik
Sehr geehrte Damen und Herren, wir sind ein Start-Up Unternehmen mit sehr großem Erfolg und benötigen hier zur Weiterentwicklung des Unternehmens fachkundige Beratung im kaufm. und finanziellen Bereich. Wir haben das große Glück hier eine fachkundige Person - die bereits in Altersrente ist - für uns gewinnen zu können - die in früheren Jahren erfolgreich mehrere Unternehmen stabilisiert hat und in die Eigenfinanzierung geführt hat. Laut Aussage dieser, bietet der Gesetzgeber wohl an, dass Ihre Rechnung, die sie dafür stellen würde (im fünfstelligen Bereich ) beim Finanzamt wohl einmalig angemeldet werden könnte und somit nach erfolgter Anmeldung die Versteuerung etc. über ihre persönliche Einkommenssteuer erfolgt.