6.7.2017
von Rechtsanwalt Dr. Andreas Neumann
Das (MFH) wurde mir am 15.09.2005 als Schenkung mit Pflichtteilsverzicht übertragen und meine Eltern haben sich im Notarvertrag Nießbrauch und Rückübertragungsrechte vorbehalten. ... Nun wollen meine Eltern mir das Objekt ganz übertragen, also den Nießbrauch und die Rückübertragungsrechte herausnehmen, damit ich mich direkt darum kümmern kann. ... Im jetzigen Notarvertragsentwurf steht nur, dass Nießbrauch und Rückübertragungsrechte entfallen und: „Der Erwerber hat sich den heutigen Wert der Zuwendung soweit er die Gegenleistungen und vorbehaltenen Rechte übersteigt, nicht auf seinen Pflichtteil nach dem Berechtigen anrechnen zu lassen.