von Rechtsanwältin Daniela Désirée Fritsch
Ich habe 2009 gemeinsam mit meiner damaligen Lebensgefährtin eine Eigentumswohnung gekauft für 300.000 Euro (beide haben jeweils 150.000 Euro gezahlt). 2014 habe ich ihr ihre Hälfte der Wohnung für 160.000 Euro abgekauft. (Es handelt sich um EINE Wohnung, aber wir waren zu Beginn beide jeweils zur Hälfte im Grundbuch eingetragen, seit 2014 nur noch ich.) Angenommen, ich würde die Wohnung (komplett) in 2020 an einen Dritten verkaufen für 400.000 Euro (d.h. mein Veräußerungsgewinn betrüge 400.000 - 150.000 - 160.000 = 90.000 Euro).