28.2.2022
| 67,00 €
von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Nun habe ich gelesen, dass es in Paraguay nicht der Fall sei, sondern nur die Daueraufenthaltsgenemigung (Cedula) und die Anmeldung beim Finanzamt notwendig sei, um dort mit seinem Welteinkommen steuerpflichtig zu sein. Um diese Cedula zu beantragen und zu behalten, müsse man nur ein mal alle 3 Jahre einreisen. ... Ich könnte mir vorstellen, dass es so ist, dass man 183 Tage dort sein muss, um die steuerliche Ansässigkeitsbescheinigung zu erhalten, ab dann aber keine Pflicht mehr hat (nur noch ein mal alle 3 Jahre).