5.8.2019
von Rechtsanwalt Andreas Wehle
Hallo Im Zuge der vorweggenommenen Erbschaft wollen wir unserem Sohn im September 2019 eine Immobilie Schenken die wir 2018 im Mai für 140000€ + 25000Nebenkosten gekauft haben . In der übernommenen Immobilie wohnt unser Sohn seit dem wir diese übernommen haben zur Miete , ebenfalls in einer Anliegerwohnung der Vorbesitzer mit Wohnungsrecht und Mietvertrag ( zahlt Miete ) auf Lebenszeit das bei dem Kauf in 2018 Grundbuchlich vereinbart wurde. Unser Sohn soll die Immobilie komplett Übernehmen unter den Rückforderungsauflagen - Übernahme der Grundschuld 165000 € - Übernahme Wohnungsrecht des Vorbesitzers - kein Verkauf der Immobilie in den nächsten 17 Jahren - es soll eine Schenkung sein - der Sohn verzichtet auf den Pflichtteilsanspruch Erbe - ein Übertragungsvertrag soll gemacht werden mit den üblichen Rückgabeauflagen.. - Rückgabe bei Verarmung - Rückgabe bei groben Undank , vorzeitigem Verkauf, Insolvenz , Geschäftsunfähigkeit … Boden und Gebäudewert für die AFA wurde durch das Finanzamt bei der Einkommenssteuer für 2018 auf 273000€ berechnet . - sonst sind keine Schulden oder Verbindlichkeiten vorhanden .