2.9.2015
von Rechtsanwalt Holger Traub
Ich bin da nach wie vor anderer Meinung, insbesondere vor dem Hintergrund der belegbaren Fakten bezüglich unserer Trennung, die ich nachfolgend aufliste: Anfang Dezember bin ich übergangsweise aus dem gemeinsamen Haus ausgezogen. ... In der im Jahre 2014 eingereichten und bereits rechtskräftigen Steuererklärung für das Jahr 2013 hatten wir beide unseren Personenstand zum Stichtag 31.12.2013 gegenüber dem Finanzamt mit verheiratet angegeben (nicht mit dauernd getrennt lebend).