7.5.2008
von Rechtsanwalt Christian Joachim
Nun soll entweder die GmbH & Co.KG oder die Komplementär-GmbH von meinem Mann ein Grundstück kaufen. ... Ziel ist, dass eine der beiden juristischen Personen kauft,aus steuerlichen Gründen am liebsten die KG, ohne dass Grunderwerbsteuer zwischen der KG und meinem Mann anfällt. Müsste er, um die Grunderwerbsteuer zu sparen, notfalls selbst Kommanditist werden ?