von Rechtsanwalt Falk-Christian Barzik
Sehr geehrte Anwälte, bei meiner letzten Steuererklärung hatte das Finanzamt einige Werbungskosten nicht anerkannt, da einige Positionen von meinem Arbeitgeber übernommen werden müssten. ... Ähnliche Positionen möchte ich in Zukunft zumindest als Werbungskosten absetzen. z.B Spanngurte zur Ladungssicherung, diese bekomme ich zwar von meinem Arbeitgeber gestellt, bin aber als Fahrer für die Ladungssicherung verantwortlich und riskiere Punkte bei unzureichender Ladungssicherung,. ... Die Argumentation der Sachbearbeiterin beim Finanzamt war: "dass die Allgemeinheit nicht mit diesen Ausgaben belastet werden könne, die mein Arbeitgeber tragen müsste."