23.12.2008
Grundlage: -Beschaeftigt bei einem deutschen Arbeitgeber -staendiger Wohnsitz im Ausland, es besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen -Tatetigkeit fuer den deutschen Arbeitgeber vorwiegend im Land des Wohnsitzes (aber auch im weiteren Ausland, 2-3 Wochen im Jahr in Deutschland) -es laeuft bereits eine Lohnpfaendung (wegen ausstehendem Unterhalt) Fragen: (1) fuer das Jahr 2008 wurde (ohne Lohnsteuerkarte) vom Arbeitgeber das Gehalt in LSK 6 versteuert und die Betraege an das deutsche Finanzamt abgefuehrt, Laut Finanzamt muss ich zunaechst nachweisen, dass ich im Ausland meine Lohnsteuer bezahlt habe, um die deutsche Lohnsteuer zurueckzubekommen. ... Finanzamt abgefuehrte Lohnsteuer nicht auch gepfaendet wird, sondern mir ausgezahlt wird (da ich diese ja im Ausland abfuehren muss) ?