von Rechtsanwalt Reinhard Schweizer
Sehr geehrte Damen und Herren, ca. im Oktober 2006 habe ich meine Einkommensteuererklärung für das Jahr 2005 abgegeben. Da die Umsätze in 2005 das zweite mal über 17.500 € lagen, welche ich aber dennoch als Kleinunternehmerische Umsätze in den Formularen deklariert habe, habe ich eine Verfügung des Finanzamtes erhalten, in dem steht : da Sie die Grenzen der Kleinunternehmerschaft überschritten haben, ist ab dem Kalenderjahr 2007 Umsatzsteuer auszuweisen. ... Nun meine Frage : Kann das Finanzamt z.B. bei einer Steuerprüfung die Umsatzsteuer für 2006 nachfordern, obwohl es sich um eine Verfügung handelt, oder kann ich diese Verfügung nach "Treu und Glauben" wörtlich nehmen (ist ab 2007 zu erheben) ?