von Rechtsanwalt Marcus Schröter
Mein Steuerberater informierte mich nun, dass die Mutter "Kinder- und Betreuungs-Freibetrag" ab 2007 aufwärts zu 100% per Antrag beim Finanzamt sich übertragen lassen hat. (nur zur Vermeidung von Mißverständnissen: gemeint sind hier nicht die anderen Positionen "Kindergeld" und "Kinderfreibetrag", welche jeweils bereits zu 50% bei mir berücksichtigt wurden) Meiner Information nach ist die Rechtslage ist da eindeutig, siehe Zitat aus einer e-Mail meines Steuerberaters: "Der Kinder- und Betreuungs-Freibetrag steht beiden Elternteilen je zur Hälfte zu, wenn das Kind bei einem Elternteil lebt und der andere den gesetzlichen Unterhalt zahlt." Laut Finanzamt, bei dem ich Einspruch einlegte, kann nur die Mutter die seit 2007 geltende Zurechnung wieder rückgängig machen.