von Rechtsanwalt Franz Meyer
Gemäß § 9 Satz (1) 1 EStG sind Werbungskosten Aufwendungen zur Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen. Für die ausländischen Steuerzahler, die in Deutschland unebeschränkt steuerpflichtig sind, ist der Besitz eines Reisepasses also für die "Erwerbung, Sicherung und Erhaltung der Einnahmen" zwingend erforderlich. ... Vor ich die Steuererklärung ans Finanzamt abgebe, wollte ich sicherstellen, dass ich alles richtig gemacht habe.