19.12.2015
von Rechtsanwalt Alex Park
Ich wohne in Hessen, werde also regelmäßig drei Tage (zwei Übernachtungen) in der Schweiz verbringen. Seitens des Arbeitgebers wird eine Aufenthalts- und Arbeitsberechtigung als „internationaler Wochenaufenthalter" beantragt, mit der Ankündigung, damit der vollen schweizerischen Quellenbesteuerung zu unterliegen, da aus schweizerischer Sicht die Anforderung für einen regelrechten Grenzgängerstatus (unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland, reduzierte, in Deutschland anzurechnende Quellenbesteuerung in der Schweiz) nicht erfüllt seien. Zu dieser Situation habe ich folgende Fragen: 1) Soweit ich die Situation überblicke, müsste mein Schweizer Einkommen vollständig in der Schweiz besteuert und von der deutschen Besteuerung freigestellt werden (und nur in die Besteuerung ggf. anfallender, geringerer deutscher Einkünfte eingerechnet werden): Zwar ist mein Lebensmittelpunkt unverändert in Deutschland, ich werde aber – mit 50% Beschäftigung – wenigstens 30 Tage/Jahr berufsbedingt nicht nach Deutschland zurückkehren können („60 Tage-Regelung", umgerechnet auf Teilzeitbeschäftigung); eine arbeitstägliche Heimkehr dürfte mit über 300km bzw. dreistündiger Fahrt (einfache Strecke)) kaum zumutbar sein.