von Rechtsanwalt Tobias Rösemeier
Guten Tag, ich habe folgende Frage: Meine Mutter, Witwe, Schweizerin, wohnhaft in Deutschland, vererbt mir ihrer Tochter, Schweizerin, wohnhaft in Deutschland, nach ihrem Tod ein Haus in Frankreich. ... Ich werde von ihr voraussichtlich auch 300´000,-- Euro Vermögen erben, was in der Schweiz angelegt ist. ... Ich weiß, daß D und F ein DBA haben, indem gilt: Ich zahle dort, wo die Steuer höher ist, in dem Fall Frankreich.