6.5.2018
von Rechtsanwalt Diplom Kaufmann Peter Fricke
Ich besitze allerdings eine Wohnung in D, ca 70 km von der Grenze entfernt. Ich habe vor, die Wohnung in Zukunft selber zu nutzen (derzeit noch vermietet), allerdings nicht durchgängig, z.B. werde ich in CH ein Zimmer behalten, weil ich dort unter der Woche arbeite. Bitte sagen Sie mir, wie viel und häufig ich die Wohnung nutzen kann, ohne in D einkommensteuerpflichtig zu werden.